Teilnahmebedingungen und Anmeldung
Zugelassen ist jeder Geiger / jede Geigerin im Alter von 15 bis einschließlich 30 Jahren, gleich welcher Herkunft, welcher Nationalität und welchen Glaubens.

Eine schulische oder akademische Ausbildung auf dem Instrument ist zur Teilnahme nicht nachzuweisen. Die Gewinner / Stipendiaten werden ausschließlich aufgrund Ihrer Fähigkeiten entsprechend der eingereichten Tonträger und des Vortrages beim Wettbewerb ermittelt.

Klicken Sie HIER zum Herunterladen des Anmeldeformulares.
Altersbeschränkung
15. - 30. Lebensjahr
Anmeldefrist
22. Mai 2015 (Poststempel)
Austragungsort und Termine
Öffentliches Eröffnungskonzert des Thöne Violin-Wettbewerbs
Sonntag, 7. Juni 2015, 17.00 Uhr, Kammermusiksaal der Stadthalle Mülheim a.d.R.
Solist: Prof. Alexander Kramarov (Robert Schumann Hochschule Düsseldorf)

Wettbewerbstermine für Teilnehmer:

1. Runde: Kulturhaus Villa Zsuzsa, Boverstraße 4a, Mülheim a.d.R., 8. Juni 2015 um 11.00 Uhr

2. Runde und Preisträgerkonzert: Kammermusiksaal der Stadthalle Mülheim a.d.R., 14. Juni 2015, 11.00 Uhr

Einzureichende Unterlagen (Vorrunde)
Tonband / Tonträger auf Tonband, CD/DVD oder anderem Medium als Demonstration der aktuellen Fähigkeiten. Die Ton-Qualität der Aufnahme ist nicht entscheidend, sondern die spieltechnische Qualität und Interpretation des Interpreten.

Der Tonträger sollte eines der folgenden Werke enthalten (ein Satz oder einzelnes Werk):

- eine Caprice von N. Paganini
- eine Caprice von H. Wienawski
- ein Satz aus den Solo-Sonaten / Partiten von J.S. Bach.

Der Tonträger ist in einfacher Ausfertigung einzureichen und wird nicht zurückgesendet. Nach Auswertung der Tonträger erhält der Teilnehmer einen schriftlichen Bescheid über die Zulassung zur 1. Runde oder eine Absage.
Wettbewerbsprogramm
1. Runde:

[1] W.A. Mozart, 1. Satz mit Kadenz aus einem der Konzerte in G, KV 216, in D KV 218 oder in A KV 219.
[2] eines der folgenden Werke:
    - eine Caprice von N. Paganini Op. 1
    - eine Caprice aus L'ecole moderne von H. Wienawski

Die Stücke der 1. Runde sind auswendig vorzutragen.

2. Runde:

[1] Pflichtstück (modern) "Hiob - elegy for violin solo" von Bojan Vuletic (Notenmaterial wird bei Anmeldung zugesandt)
[2] Virtuoses romantisches Vortragsstück von:
    - N. Paganini
    - H. Wieniawski
    - H.W. Ernst
    - E. Ysaye (eine der 6 Solosonaten)
    - oder ein vergleichbares Werk

Die Stücke der 2. Runde dürfen wahlweise mit oder ohne Notenmaterial vorgetragen werden.
Anmeldegebühr
Für die Teilnahme ist bei Anmeldung eine einmalige Teilnahmegebühr von 30,- EUR zu entrichten. Der Teilnehmer trägt zudem die Kosten für die Zusendung des Tonträgers sowie für die Anfahrt zum Wettbewerb und für die ggf. nötige Unterkunft. Für die Finalteilnehmer wird eine angemessene, pauschalierte Anreise- und Hotelkostenübernahme vom Veranstalter gewährleistet.
Rechtliche Hinweise
Die Jury entscheidet unabhängig und nach eigenem Ermessen und Kriterien über die Vergabe der Preise. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnehmer haben an den Wettbewerbsterminen nach Maßgabe des Veranstalters und der Jury vorzutragen und zur Verfügung zu stehen. Ein Rücktritt aufgrund von Krankheit oder anderer wichtiger Begebenheiten aus der Spähre des Teilnehmers, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, führt zum Ausschluss des Teilnehmers. Steht der Teilnehmer am Wettbewerbstag innerhalb von 5 Minuten nach Aufruf nicht zur Verfügung, verwirkt er seine Teilnahme. Höhere Gewalt geht zu Lasten des Teilnehmers.
Der Veranstalter behält sich vor aufgrund unvorhergesehener Ereignisse das Wettbewerbsprogramm, die Zusammensetzung der Jury sowie Austragungsort und Zeit zu ändern. Die hier getätigten Angaben sind ohne Gewähr. Verbindlich ist das Teilnahmeformular, welches als Antrag zur Teilnahme gewertet wird. Wird der Antrag angenommen, so erhält der Teilnehmer einen Annahmehinweis mit der Aufforderung zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Die formale Annahme zur Vorrunde bedeutet noch keine Qualifikation zur 1. Runde. Der Veranstalter und die Jury behalten sich vor, Anträge, deren Echtheit sie anzweifeln abzulehnen, ohne dass es einer weiteren Begründung bedarf. Sollte aufgrund unvorhergesehener Ereignisse der jeweilige Preis zur Preisverleihung nicht zur Verfügung stehen, oder die Übergabe bzw. Gewährung des Preises unmöglich geworden sein, so entscheidet der Veranstalter nach billigem Ermessen über einen gleichwertigen Ersatz für den jeweiligen Preisträger. Sollte der Wettbewerb aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, nicht zustandekommen bzw. nicht innerhalb des Jahres 2015 beendet werden, so besteht der Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, soweit diese bereits entrichtet wurde. Im übrigen stellt der Teilnehmer den Veranstalter von weiteren Ansprüchen frei. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.